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Fusionskontrolle: Vorsicht vor dem Vollzugsverbot

  • Immo Schuler
  • 10. März 2024
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 21. Okt. 2024

Prüfung des Zusammenschlusses und der Transaktionswertschwellen


Um eine fusionskontrollrechtliche Anmeldepflicht auszulösen, bedarf es eines Zusammenschlusstatbestandes und der Erfüllung der Voraussetzungen der Transaktionswertschwellen. Am Beispiel der der Partnerschaft zwischen Microsoft und OpenAI hat sich das Bundeskartellamt hierzu in einem Fallbericht vom 15. November 2023 geäußert.[1] 


Prüfung der Partnerschaft von Microsoft und OpenAI


Sam Altman, OpenAI, Microsoft...seit zwei Wochen vergeht kaum ein Tag, ohne Neuigkeiten zu Sam Altman, OpenAI und Microsoft. Aktuell ist Sam Altman seit zwei Tagen offiziell wieder CEO des GPT-Entwicklers OpenAI. Bereits im November 2023 hat das Bundeskartellamt einen Fallbericht zur Prüfung einer möglichen fusionskontrollrechtlichen Anmeldepflicht der Partnerschaft von Microsoft und OpenAI veröffentlicht.


Zusammenspiel von Zusammen-schlusstatbestand und Transaktionswertschwelle


Nach Ansicht des Bundeskartellamts lösen die Beteiligung von Microsoft an OpenAI und ihre Kooperation (bisher) keine fusionskontrollrechtliche Anmeldepflicht in Deutschland aus. Es fehlte bisher am gleichzeitigen Vorliegen eines Zusammen-schlusstatbestandes (§ 37 GWB) und den Voraussetzungen der Transaktionswertschwelle (§ 35 Abs. 1a GWB).Zwar erlangte Microsoft bereits 2019 (spätestens jedenfalls 2021) einen wettbewerblich erheblichen Einfluss auf OpenAI, was nach deutschem Recht für einen Zusammenschlusstatbestand ausreicht. Allerdings waren zu diesem Zeitpunkt mangels einer erheblichen Inlandstätigkeit von OpenAI die Voraussetzungen der Transaktions-wertschwelle nicht erfüllt.


Nach dem Launch von ChatGPT im November 2022 verfügt OpenAI nunmehr über eine erhebliche Inlandstätigkeit. Seitdem ist es jedoch nicht zu einer weiteren Vertiefung des bestehenden wettbewerblich erheblichen Einflusses von Microsoft auf OpenAI gekommen, es fehlte folglich an einem Zusammenschlusstatbestand.


Vorsicht bei Veränderungen des Einflusses


Für die Zukunft bedeutet dies: Sollte Microsoft seinen Einfluss auf OpenAI weiter ausbauen, könnte eine Anmeldepflicht aufgrund der mittlerweile erheblichen Inlandstätigkeit von OpenAI zu bejahen sein.


Bei einer Vertiefung einer Partnerschaft zwischen Unternehmen ist daher stets zu beachten, dass dies einen Zusammenschlusstatbestand begründen und folglich eine fusionskontrollrechtliche Anmeldepflicht auslösen kann.


10. März 2024



Immo Schuler, LL.M. (UNC)

 

Immo Schuler berät zu allen Fragen des deutschen und europäischen Kartellrechts.

 

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T:  +49 89 24 58 03 42

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[1] Bundeskartellamt, Fallbericht – Prüfung einer fusionskontrollrechtlichen Anmeldepflicht der Partnerschaft von Microsoft und OpenAI (15. November 2023).

 
 
 

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